PZN: 4884645
Darreichung: Ohrentropfen
Menge: 10 g
Hersteller: Südmedica GmbH
Grundpreis: € 666,00 / 1kg
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Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 g Tropfen
Wirkstoff Phenazon | 50 mg |
Wirkstoff Procain hydrochlorid | 10 mg |
Wirkstoff Procain | 8,66 mg |
Hilfsstoff Butylhydroxyanisol | 0,1 mg |
Hilfsstoff Glycerol | 939,9 mg |
Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis |
---|---|---|---|
Kleinkinder und Schulkinder bis 14 Jahre | verteilt über den Tag | 2-3 Tropfen | 3-4 mal täglich |
Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene | verteilt über den Tag | 5 Tropfen | 3-4 mal täglich |
Indikation:
Zur örtlichen symptomatischen Behandlung von Schmerzen am äußeren Gehörgang, d.h. bei äußeren Ohrenentzündungen sowie bei akuter Mittelohrentzündung.
Hinweise zu den Anwendungsgebieten
Die Anwendung darf nur bei unverletztem Trommelfell erfolgen.
Dieser Artikel ist apothekenpflichtig.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Dieser Artikel ist ein Analgetikum.
Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!
Hersteller Adresse:
Südmedica GmbH
Ehrwalder Straße 21
81377 München
Web Adresse:
www.suedmedica.de
Sollten Sie weitere Informationen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder Auskünfte über weitere Artikelangaben wünschen, so besuchen Sie die Website des angegebenen Herstellers oder kontaktieren ihn direkt. Dieser wird Ihnen gerne weitere Fragen kostenlos beantworten. Sie können auch unseren Informationsservice nutzen und Ihre Fragen unter Angabe des Namens, des Herstellers und der Pharmazentralnummer des Artikels schreiben: info@apoversand24.de. Natürlich können Sie uns auch während unserer Geschäftszeiten telefonisch erreichen unter 04182 707230. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass vollständige Informationen erst bei Vorliegen des Artikels vor der Lieferung an Sie verfügbar sein können.
** Ersparnis gegenüber dem Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).